Ein von Herrn S. betreuter Marktbereich des Unternehmens, für den er als Geschäftsführer und Manager verantwortlich war, erlitt einen nicht unerheblichen Umsatzeinbruch. Herrn S. wurde vorgeworfen, dass der finanzielle Schaden auf seine persönlichen Fehlentscheidungen zurück zu führen sei. Mit dem Vorwurf wurde ihm fristlos gekündigt und die Gehaltszahlungen sofort eingestellt.
Jetzt war schnelles Handeln gefragt und... und er bemühte seine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung, die ihm einen spezialisierten Fachanwalt empfahl. Dieser erhielt Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung und kämpft jetzt gemeinsam mit Herrn S. um sein Recht und nicht zuletzt um sein ausstehendes Gehalt.
gepr.: JM/SM