- Versicherungsnehmer
- mitversicherte Unternehmen, deren gesetzliche Vertreter und Aufsichtsorgane
- alle dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen
- Gesellschafter
- freie Mitarbeiter
- Mitarbeiter von Fremdfirmen im Auftrag der Versicherten
- externe Mandate von Mitgliedern der Geschäftsleitung
- aus den Diensten der Versicherungsnehmerin ausgeschiedene Personen