Während einer Betriebsprüfung entsteht der Verdacht, dass der Geschäftsführer Helmut B. Steuern zugunsten seines Unternehmens hinterzogen hat. Helmut B. soll dem Finanzamt falsche Angaben gemacht haben. Außerdem soll er mit falschen Rechnungen unberechtigt Aufwendungen und Vorsteuern für das Unternehmen geltend gemacht haben. Verträge, Belege und weitere Unterlagen soll Helmut B. in die Buchführung eingebracht und so Zahlungen veranlasst haben.