Die Versicherungssumme einer D&O Versicherung steht Ihnen für die Abwehr unberechtigter und für die Regulierung begründeter Ansprüche zur Verfügung. Die Versicherungssumme muss daher unter anderem für die Abwehr wie Rechtsanwaltskosten, für Sachverständigen- und Gerichtskosten ausreichen, aber auch für die Kostenübernahme berechtigter Schadenersatzansprüche gegen die Unternehmensleiter ausreichen. Zusätzlich teilen sich bei einer Unternehmens-D&O Versicherung alle versicherten Organe in eine gemeinschaftliche Versicherungssumme.
Das alles muss bei der Wahl der Höhe der Versicherungssumme bedacht werden und macht eine ausreichende Höhe der Versicherungssumme unabdingbar.