Für die Nutzung weiterer Räume sowie bereits vorhandener Büro- und IT-Einrichtung schloss ich einen Mietvertrag mit einer monatlichen Pauschalmiete von 1.250,-€ ab, in der auch die Nutzung der Büro- und IT-Einrichtungen enthalten war. Dies war zwar zulässig für den Antrag auf Fehlbedarfsfinanzierung beim Land – nicht aber für den anschließend zu erbringenden Nachweis der antragsgemäßen Verwendung.
Fazit: Weil meine Genossenschaft das Geld ans Land zurückzahlen musste, forderten sie es schließlich von mir. Das ist hart – vor allem, wenn man die Gesellschaft selbst ins Leben gerufen hat – und faktisch ehrenamtlich geschuftet hat bis an die eigenen Grenzen.
Ich meldete die Forderung gegen mich der D&O Versicherung bei der VOV. Diese reagierte sehr schnell. Sie verhandelte bereits, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam, einen außergerichtlichen Vergleich mit meiner Genossenschaft – und übernahm – neben meiner Beratung und der Mediation, auch meine Anwaltskosten.
gepr.: JM/SM