Wenn der Freistaat Sachsen mit seinen Organhaftungsklagen gegen seine Ex-Manager Erfolg hat, sind bis zu 2 Millionen Euro zurück zu zahlen, so ein Passus im Vergleich.
Neben der Organhaftungsklage müssen sich die ehemaligen Vorstände zudem auch strafrechtlich wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten. Angesichts der Beinahepleite sind die Summen aus dem Vergleich kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Bis zum heutigen Tage hat der Freistaat Sachsen knapp eine Milliarde an Bürgschaften bezahlen müssen, bürgt insgesamt für mögliche Ausfälle bis zu 2,75 Milliarden Euro und weitere Millionen dürften hier noch fällig werden.
Der Freistaat soll in Kürze eine entsprechende Pressemitteilung planen, in der weitere Einzelheiten des Vergleichs veröffentlicht werden.
Nicht mit am Vergleich beteiligt war der Hauptversicherer - die Chartis, die inzwischen als AIG Europe firmiert. Zwischen Sachsen und der Chartis ist bereits ein Verfahren beim Oberlandesgericht Frankfurt anhängig. Nachdem das Landgericht Frankfurt der Klage des Freistaates im Vorjahr stattgab, legte die Chartis Berufung ein. Ende 2013 stehen sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erneut gegenüber (Az. 7 U 283/12).
gepr.: JM/SM