Sowohl Willi G. als auch Martin M. haben nicht für eine ausreichende Organisation in der Fabrik gesorgt und keine ausreichende Kontrolle des Betriebsablaufs sichergestellt. Als Willi G. und Martin M. über die Einleitung der Ermittlungsverfahren informiert werden, ziehen beide sofort auf Umweltstrafrecht spezialisierte Rechtsanwälte hinzu. Die Geschäftsleitung der Fleischwaren-GmbH beauftragt einen Fachanwalt für Medienrecht mit der juristischen Überprüfung einer Presseerklärung zum aktuellen Ermittlungsstand. Des Weiteren lässt sich die Geschäftsleitung des Unternehmens von einem Spezialisten für Umweltrecht hinsichtlich der einzuhaltenden Umweltvorschriften beraten.
DAS ERGEBNIS. Nach mehr als einjähriger umfangreicher Ermittlung der Staatsanwaltschaft erhalten der Geschäftsführer Willi G. und der Produktionsleiter Martin M. im Mai 2010 jeweils einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher umweltgefährdender Abfallbeseitigung. Die Höhe der Geldstrafe beträgt für Willi G. insgesamt 15.000 Euro, für Martin M. insgesamt 9.900 Euro. Die von Willi G. und Martin M. beauftragten Rechtsanwälte legen gegen die Strafbefehle Einspruch ein und beauftragen im Rahmen der Verteidigungsstrategie einenSachverständigen mit der Prüfung der im Betrieb vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen und der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Wasseranalysen. Nach drei jeweils mehrstündigen Hauptverhandlungsterminen mit umfangreicher Beweisaufnahme durch Anhörung der Zeugen und der beiden Sachverständigen können die Verteidiger das Gericht und den Staatsanwalt dazu bewegen, das Verfahren gegen Martin M. gegen Zahlung einer Geldauflage von 8.000 Euro und das Verfahren gegen Willi G. gegen Zahlung einer Geldauflage von 17.000 Euro einzustellen. Sämtliche Kosten des Verfahrens sind von Willi G. und Martin M. zu tragen.
DIE KOSTEN. Für die Verteidigung von Willi G. fallen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 55.800 Euro und für die Verteidigung von Martin M. ebenfalls Anwaltskosten in Höhe von 53.200 Euro an. Die Kosten für die Erstellung der Gutachten betragen insgesamt 18.600 Euro. Zudem stellt der Fachanwalt für Medienrecht eine Rechnung in Höhe von 4.600 Euro. Die Beratung durch den Spezialisten für Umweltvorschriften wird der Fleischfabrik mit 1.840 Euro in Rechnung gestellt.
Das Unternehmen von Geschäftsführer Willi G. und Produktionsleiter Martin M. verfügte glücklicher Weise über eine UNIVERSAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR MITTELSTAND UND GROSSUNTERNEHMEN der Roland Rechtsschutz Versicherung. Diese übernahm sämtliche Anwaltskosten, Gutachten und Beraterkosten in Höhe von 134.040 Euro.
gepr.: JM