Statt mit einem tragfähigen Sperrholz ist dies nur mit einer Pressspannplatte erfolgt. Verantwortlich dafür ist der Fuhrparkleiter der Spedition, Karl M., der obwohl er von diesem Defekt wusste, die Wechselbrücke weiter benutzen ließ. Die Staatsanwaltschaft leitet daher ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Fuhrparkleiter ein. Sein Anwalt fertigt eine umfassende Stellungnahme an, nimmt zusammen mit dem zuständigen Staatsanwalt an einer Ortsbesichtigung teil und führt mehrere Telefonate mit dem Staatsanwalt. Aufgrund der intensiven Bemühungen des Anwalts kann eine mündliche Hauptverhandlung vermieden werden. Karl M. wird im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens wegen Körperverletzung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt.
Das Unternehmen von Karl M. verfügte glücklicher Weise über eine UNIVERSAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR MITTELSTAND UND GROSSUNTERNEHMEN der Roland Rechtsschutz Versicherung. Diese übernahm die Anwaltskosten in Höhe von 11.600 Euro.
gepr.: JM