Daraufhin erhebt die Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung Anklage gegen Helmut B. und dieser wird verurteilt. Doch sein Verteidiger legt Berufung ein und erreicht bei einer Zahlung von 30.000 Euro die Einstellung des Verfahrens.
Das Unternehmen von Helmut B. verfügte glücklicher Weise bereits über eine UNIVERSAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR MITTELSTAND UND GROSSUNTERNEHMEN der Roland Rechtsschutz Versicherung. Diese übernahm die Anwaltskosten in Höhe von 55.800 Euro.
gepr.: JM