Hierzu kam es aber nicht, weil einer der größten Schuldner in Vermögensverfall geriet. Der Lieferant, der sich auf keine Diskussionen oder weitere Versichiebung des Zahlungszieles einlassen wollte, erstattete gegen den Geschäftsführer des Elektronik Groß- und Einzelhandels Strafanzeige.
Dem Geschäftsführer Klaus B. wurde nun vorgeworfen, seinen Gläubiger betrogen zu haben. Hierbei handelte es sich um ein sog. „Vorsatzdelikt“ – bestraft wird man vor dem Hintergrund, weil man die betrügerische Handlung erkennt und ihren Erfolg will.
Der Geschäftsführer, nun in angesichts der Schwere des Vorwurfes in Angst und Sorge, wollte einen sachkundigen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen. Im Telefonbuch schnell gefunden eröffnet ihm dieser bereits im ersten Beratungsgespräch, dass er bei einem Fall von so weit reichender Bedeutung nicht zu gesetzlichen Gebühren arbeiten könne, sondern für das Vorverfahren pauschal 4.500 € und – sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen – pro Verhandlungstag 1.200 € verlangen müsste. Der Geschäftsführer in seiner Not, willigte nach Rücksprache mit der Straf-Rechtsschutzversicherung seines Unternehmens hierin ein.
Der Rechtsanwalt erreichte, dass der Schuldner des Versicherungsnehmers bereits im Ermittlungsverfahren vom Staatsanwalt als Zeuge vernommen wurde. Nach der Aussage des Schuldners, der sich mit Müh und Not davor zu retten versuchte sich selbst dieser Straftat zu bezichtigen, war der Staatsanwalt davon überzeugt, dass Klaus B. keine Schuld traf und er stellte daraufhin das Ermittlungsverfahren ein, bevor es noch zur Anklage gegen den Geschäftsführer kam.
gepr.: JM/SM