Roland-Rechtstipp: Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer nach Arbeitsunfall
Die Situation eines Geschäftsführers, nachdem sich ein Mitarbeiter schwer verletzt hatte, und die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer persönlich ermittelte ...
Guten Tag, mein Name ist Wolfgang Peters. Ich bin Partner der Sozietät Peters Rechtsanwälte hier in Düsseldorf. Als Spezialist für Strafrecht bin ich häufig mit Fällen wie dem folgenden konfrontiert: "Ich bin Geschäftsführer in einem kleinen Produktionsbetrieb. In der vergangenen Woche hat sich einer unserer Mitarbeiter an einer Maschine schwer verletzt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen mich persönlich. Ist das rechtens?"
"Nun, die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Falle zu Recht. Als Geschäftsführer eines Unternehmens sind Sie für alles verantwortlich was in Ihrem Unternehmen geschieht. Deshalb haften Sie als gesetzlicher Vertreter für Unfälle auf dem Betriebsgelände, selbst wenn Sie am unmittelbaren Tatgeschehen nicht beteiligt waren. Hier gilt das sogenannte Organisationsverschulden. Ich würde Ihnen empfehlen, sich juristischen Beistand bei einem Fachanwalt zu holen. Das ist zwar unter Umständen kostspielig, aber unverzichtbar. Um sich generell gegen die rechtlichen Risiken als Geschäftsführer abzusichern, kann man eine spezielle Straf- Rechtsschutzversicherung für Unternehmen abschließen, die im Fall der Fälle die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung übernimmt.
gepr.: JM/SM
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