Nun hieß es schnell handeln. Mit Hilfe seines Straf-Rechtsschutzversicherers fand Frank K. schnell einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich seiner Verteidigung umgehend annahm. Zusätzlich wurde ihm ein spezialisierter Psychologe zur Seite gestellt, der ihm in zahlreichen Beratungsstunden den Rücken stärkte und wieder aus seiner persönlichen Krise heraus half.
Für Frank K. klärte sich der Fall in der 2. Instanz. Er wurde vollkommen von seiner Schuld freigesprochen. Ohne seine Strafrechtsschutzversicherung hätte er sich jedoch die hohen Kosten von über 70.000 EURO für die Verteidigung und die psychologische Betreuung nicht leisten können. Diese wurden komplett übernommen.
gepr.: JM/SM