Herr B. gewann die 1. Instanz und das Landgericht verurteilte die Firma Y.. zur Zahlung der vollen Dividenden. Dagegen legte die Y.. GmbH beim Oberlandesgericht Rechtsmittel ein, welcher vom Oberlandesgericht stattgegeben wurde und die Klage nun abwies.
Gegen dieses Urteil vom Oberlandesgericht legte nun auch Herr B. Rechtsmittel ein und erzielte damit ebenfalls einen Teilerfolg. Der Bundesgerichtshof hob vorangeganges Urteil auf und verwies die Angelegenheit wieder zur neuen Verhandlung zurück an das OLG.
Letztendlich einigten sich beide Parteien vor dem Oberlandesgericht auf einen Vergleich mit der Maßgabe, dass jede Partei die ihr entstandenen Anwaltskosten selbst tragen muss. Die Gerichtskosten wurden beiden Parteien jeweils zur Hälfte auferlegt.
Bei einem Streitwert von 230.000,00 EUR beliefen sich für Herrn B. die Anwaltskosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung auf 45.000,00 EUR. Hinzu kamen die Hälfte der Gerichtskosten in Höhe von 16.000,00 EUR. Alles in Allem beliefen sich die Kosten für Herrn Herrn B. auf 53.000,00 EUR, welche zum Glück in voller Höhe von seiner Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung übernommen wurden.
gepr.: JM/SM