Grundlage dieser Schadensbeispiele waren der behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten oder Vorschriften im Zusammenhang mit dem geschlossenen Anstellungs- oder Geschäftsführervertrag.
Resultat für die Führungskraft ist oft die Abberufung bzw. die fristlose oder fristgerechte Kündigung. Es werden Bezüge, Gewinnbeteiligungen oder Bonifikationen gekürzt und gestrichen. Verteidigt die Geschäftsführer oder Vorstand seine Rechte, ziehen die Unternehmen oft zusätzlich mit hohen Schadensersatzansprüchen gegen die ehemalige Führungskraft in die Auseinandersetzung. Bei einem verlorenen Prozess ohne geeignete Anstellungsvertrag Rechtsschutzversicherung, mussten dann noch die gegnerischen Kosten getragen werden, da auch eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung grundsätzlich hier nicht helfen kann.
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