Damit Ihr Anstellungsvertrag auch in schwierigen Zeiten hält - was einst vereinbart war...
Wer braucht eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz?
Eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist für Manager, also Organe eines Unternehmens, nötig, die nicht wie normale Arbeitnehmer über klassische Kündigungs-Schutzgesetze abgesichert sind. Hierzu gehören der Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer Aktiengesellschaft, der nichtehrenamtliche Vorstand eines Vereins sowie das Mitglied eines Aufsichtsrates oder Ihre Vorsitzenden.
- Anstellungsvertrags Rechtsschutz Vergleich starten
Reicht eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer aus?
Wer glaubt eine private Familien-Rechtsschutzversicherung mit der üblichen Arbeitsrechtsschutz-Deckung würde im Streitfalle um Pflichten aus dem Geschäftsführervertrag für einen Geschäftsführer, oder um Pflichten aus dem Anstellungsvertrag für einen Vorstand, oder auch einen Aufsichtsrat Kostenschutz bieten, wird enttäuscht. Diese greift in Folge fehlenden Versicherungsschutzes für "nicht abhängig Beschäftigte", nicht für den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers oder anderer Organe des Unternehmens.
Was ist der häufigsten Streitauslöser im Bezug auf den Anstellungsvertrag?
Kostendruck und Wettbewerb - sind die Auslöser Nr.1 für Streitigkeiten mit dem Unternehmen. In Zeiten von hartem Wettbewerb und stetig steigendem Kostendruck beginnen Umstrukturierungen und Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen oft mit einem Austauschen einzelner Geschäftsführer oder der gesamten bisherigen Geschäftsleitung. Selbst StartUp-Unternehmen sollen schnell schwarze Zahlen schreiben und die Investitionen armortisieren. Schnell entstehen hier Differenzen über Abfindungen, Gewinnbeteiligungen, unvollständige Bezüge, oder auch Wettbewerbsverbote. Genau dann will der "alte" Manager seine Rechte aus dem Anstellungsvertrag durchsetzen. Es geht ja nicht nur um viel Geld, sondern oft auch um die eigene Zukunft. Ein guter und spezialisierter Anwalt ist hier ebenso wichtig wie eine entsprechende Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
Welche Kosten sind versichert?
Der Versicherungsschutz ist perfekt auf die Bedürfnisse von Unternehmensleitern abgestimmt. Er umfasst generell die Kostenübernahme für außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitgliedes oder Geschäftsführers. Dies erstreckt sich zum Beispiel auf außergerichtliche Anwaltsgebühren, gesetzliche Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren, Reisekosten des Anwalts, Gerichtskosten, notwendige Vorschüsse, Reisekosten bei Erscheinen vor einem ausländischen Gericht, gerichtliche Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen. Die Angebote der besten Manager-Rechtsschutzversicherer gehen aber noch weiter. Ohne Mehrkosten gehören hier zum Beispiel auch schon die Kosten für eine Mediation und auf Wunsch die aktive Unterstützung durch den Versicherer und sein Juristennetzwerk zu den führenden Standarts der besten Anstellungsvertrags-Rechtsschutz am Markt.
Streitigkeiten ohne Anstellungsvertrags-Rechtsschutz werden oft teuer
Wenn Sie sich dann in einem Rechtsstreit, z.B. wegen einer Kündigung, einer Abfindung oder Boni- und Pensionszahlungen wiederfinden, kann ohne eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz der Weg durch die Instanzen oft sehr teuer werden. Ihr Kostenrisiko richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert, dessen Höhe oft nicht unter 3 Jahresgehältern liegt. Dabei tragen Sie bei einem verlorenen Zivilprozess im schlimmsten Fall nicht nur Ihre Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, sondern müssen auch noch den Anwalt der Gegenseite bezahlen. Ursache dafür ist, dass die aus dem Arbeitsrecht bekannte grundsätzliche Kostenteilung zwischen Kläger und Beklagten beim Rechtsstreit von Geschäftsführern wegen ihren Anstellungsverträgen nicht greift. Mit einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz können sie Ihre Rechte aus dem Anstellungsvertrag gelassen warnehmen, da Sie hervorragend gegen die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits abgesichert sind.
Streitwert bis | außer-gerichtlich/ Vergleich |
1. Instanz | 2. Instanz |
50.000 EUR | 3.898,92 EUR | 9.528,83 EUR | 19.510,67 EUR |
155.000 EUR | 5.881,46 EUR | 16.049,32 EUR | 33.356,24 EUR |
260.000 EUR | 7.530,80 EUR | 21.531,45 EUR | 45.009,05 EUR |
500.000 EUR | 10.729,52 EUR | 32.282,01 EUR | 67.885,05 EUR |
750.000 EUR | 13.228,52 EUR | 40.024,63 EUR | 84.225,67 EUR |
1.000.000 EUR | 15.727,52 EUR | 47.767,26 EUR | 100.566,30 EUR |
1.500.000 EUR | 20.725,52 EUR | 63.252,51 EUR | 133.247,55 EUR |
Welche Wartezeiten gibt es?
Üblicherweise liegen die Wartezeiten bei Neubeantragung einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zwischen 3 und 6 Monaten. Einige Versicherer unterscheiden hier auch nach außergerichtlicher Streitigkeit und gerichtlicher Streitigkeit, für die Kostenübernahme gewünscht wird. Genaueres zu den Wartezeiten bei Manager-Rechtsschutzversicherungen finden Sie in den Leistungsdetails des jeweiligen Tarifes im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Vergleich.
Welche Selbstbehalte gibt es?
Bei jedembekannten Manager-Rechtsschutz-Versicherer ist für den außergerichtlichen Bereich eine generelle Selbstbeteiligung von € 2.500,- pro Schadenfall üblich. Im gerichtlichen Bereich verzichten alle Versicherer auf eine generelle Selbstbeteiligung.
LeCura.de bietet Ihnen als besonderes Special auch einzelne Tarife der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, in denen wir einen generellen Verzicht auf Selbstbeteiligungen im Schadenfall verhandeln konnten.
gepr.: JM/SM