Zu den Personen die eine D&O Versicherung benötigen gehören u.a.
der Vorstand, der Aufsichtsrat, der Beirat, das Board of Directors, der Geschäftsführer, der Interimsmanager, ein leitender Angestellter, ein Generalbevollmächtigter, ein Prokurist oder auch ein Compliance Beauftragter
Diese können sogenannte "Mandate" bei Gesellschaften der nachfolgender Rechtsformen haben:
- GmbH (Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Beirat), gGmbH (Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Beirat), GmbH & Co. KG: Geschäftsführer der GmbH
- Aktiengesellschaft (Vorstand, Aufsichtsrat)
- eG Eingetragene Genossenschaft (Vorstand, Aufsichtsrat)
- Vereine, Verbände, Kammern, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.)
Das Unternehmen versichert mit einer D&O Versicherung bzw. Managerhaftpflicht den angestellten Manager und leitende Organe, um bei Schadenersatzansprüchen im Innen- und Außenverhältnis Versicherungsschutz und einen Leistungsträger zur Verfügung zu haben.
Ebenso ist auch eine persönliche D&O Versicherung als individuelle eigene Absicherung oder zur Ergänzung der Firmen D&O Versicherung möglich.
gepr.: JM/SM