Ob eine Investition erfolgreich war, erweist sich erst im Nachhinein. In Schadenfällen stellte sich nicht selten heraus, dass eine Führungskraft schuldhaft Marktchancen falsch eingeschätzt hat.
Oder sie hatte gegen Treue-, Auskunfts- oder Berichtspflichten verstoßen. Hier drohen generell Schadenersatzansprüche durch Dritte wie z.B. Banken und Ämter, aber auch von innen, durch Gesellschafter, Kapitalanleger oder den Insolvenzverwalter.
Gesetzliche Vertreter juristischer Personen werden für Vermögensschäden persönlich zur Verantwortung gezogen: mit ihrem Privatvermögen! Um die Haftungsfrage in den konkreten Fällen zu klären, forschen Rechtsanwälte, Sachverständige und Richter oft jahrelang. Die Beweislast ist oft schwierig und liegt generell beim Unternehmensleiters.
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