Jetzt wurde ihm Steuerbetrug und Betrug zu Lasten des Unternehmens unterstellt. Sich keiner Schuld bewusst, klagte er unmittelbar danach gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrages und ging vor Gericht. Das zuständige Landgericht gab der Klage in vollem Umfang statt. Da die gegnerische Seite andeutete bis zur letzten Instanz zu gehen, und dies ein enorm hohes Kostenrisiko bedeuten würde, entschließen sich Mark L. und sein Anwalt dazu, einem gerichtlichen Vergleich zuzustimmen. Bei der Beendigung des Geschäftsführervertrages blieb es zwar, da das Vertrauensverhältnis auf beiden Seiten durch den Rechtsstreit zerstört wurde, aber für Mark L. wurde eine zusätzliche Abfindung ausgehandelt.
Beide Parteien trugen bei einem Vergleich ihre Kosten für Anwalt und Gericht selbst. Der Anteil für Mark L. belief sich auf ca. 36.000 EUR. Die Summe war damit etwa so hoch wie seine Abfindung. Zum Glück hatte Mark L. eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, die die Kosten des Rechtsstreites in voller Höhe übernommen hat.
Der Vorwurf von falsch abgerechneten Spesen wird im Übrigen gern und häufig als Grund für fristlose Kündigungen eingesetzt. Nach dem Vorwurf folgte meist die direkte und fristlose Kündigung.
gepr.: JM/SM