Unter den Begriffen Außenhaftung und Außenansprüche werden in der D&O Versicherung Haftungsansprüche Dritter (außerhalb des Unternehmens stehenden Personen) verstanden, welche gegen versicherte Personen gestellt werden.
Dritte können beispielsweise sein: Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder auch das Finanzamt bzw. der Insolvenzverwalter. In erster Linie werden hier meist Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen gestellt. Für die Organe, deren Unternehmen nicht über eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht verfügen, wird die Außenhaftung bzw. gestellte Außenansprüche ebenso schnell von großer Bedeutung wie meist auch im Insolvenzfall des Unternehmens.
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