Das Claims-Made-Prinzip, auch als Anspruchserhebungsprinzip bekannt, definiert unter welchen Umständen ein versicherter Schadenfall vorliegt. Dabei ist entscheidend, dass die Anspruchserhebung (claims-made) innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt. In der Unternehmens- D&O Versicherung (Directors & Officers) hat sich das Claims-Made-Prinzip durchgesetzt.
Durch das Claims-Made-Prinzip werden auch schon vorher verursachte Vermögensschäden in den Versicherungsschutz integriert (Rückwärtsdeckung) soweit die Erhebung des Anspruchs nach Vertragsbeginn erfolgt und dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss des Vertrages nicht bekannt war. Siehe auch Nachmeldefrist. Für die seit 2012 neu eingeführte persönliche D&O Versicherung hingegen, wird ausschließlich das Verstoß-Prinzip angewandt. Hierbei muss das Schadenereignis im Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Versicherungsende liegen.
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