Vorsätzlich handelt, wer bewusst oder gewollt schädigt. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, ist zwar nach 823 BGB (1) zum Schadenersatz verpflichtet, hat aber in aller Regel auch durch die D&O Versicherung keinen Versicherungsschutz.
Bedingter Vorsatz oder indirekter Vorsatz:
Beim bedingten Vorsatz (dolus eventualis) oder indirekten Vorsatz (auch Eventualvorsatz genannt) wird ein möglicher erkannter rechtswidriger Erfolg vom Verursacher billigend in Kauf genommen. Für die meisten D&O Versicherungen heißt diese Formulierung im Zusammenhang mit den üblichen Versicherungsbedingungen, dass auch die Pflichtverletzungen auf Unternehmensebene mitversichert sind, bei denen die versicherte Person unter objektiver Abwägung aller Umstände annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft gehandelt zu haben.
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