Im Wirtschaftlichen Sinne versteht man unter einem Mandat den Auftrag oder Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen und Erledigung bestimmter Aufgaben in einem Unternehmen.
Das Wort "Mandat" stammt vom lateinischen Wort "mandare" ab und bedeutet soviel wie beauftragen, befehlen. Nicht nur in der Wirtschaft wird der Begriff Mandat verwendet, sondern auch in einer Reihe weiterer Gebiete.
Beispiele hierfür sind:
Für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers
Für den Auftrag zur treuhänderischen Verwaltung fremden Territoriums an einen Staat oder die Völkergemeinschaft
Als Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, UN-Mandat
Als Erlaubnis an den Zahlungsempfänger, Lastschriften einzuziehen, SEPA-Mandat
Weiterhin wird der Begriff bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe (Strafmandat, Bußgeldbescheid) verwendet
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