Die Pflichten eines Leitungsorgans mit Relevanz für die Managerhaftung sind vielfältig. Im Besonderen wird in 2 Haftungsbereiche unterschieden. Gegenüber dem Unternehmen selbst, die sogenannte Innenhaftung und zum anderen gegenüber Dritten, die sogenannte Außenhaftung.
Mit mehr als 70 % aller D&O-Schadenfälle ist die Innenhaftung der am häufigsten betroffene Bereich der Managerhaftung. Innenhaftung beschreibt hierbei den Teilbereich der Managerhaftung gegenüber dem eigenen Unternehmen.
Die Hauptverschuldensbereiche der Innenhaftung sind:
- Organisationsverschulden
- Auswahlverschulden
- Überwachungsverschulden
Weitere Pflichten und damit Bereiche der Innenhaftung für Manager sind u.a. Pflicht zu Kapitalerhaltung, Pflichten bei drohender Insolvenz, Buchführungspflichten, Auskunftspflichten, Treuepflicht oder auch die Verschwiegenheitspflicht.
Rechtsgrundlage für die Innenhaftung:
Aktiengesellschaften (AG, AG & Co. KG): §93 Abs.2 AktG, §116 AktG
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, UG): §43 Abs.2 GmbHG , §52 Abs.1 GmbHG, §116 AktG
Genossenschaften: §34 Abs.2 GenG, §41 GenG