Abwehrkosten entstehen bei außergerichtlicher und gerichtlicher Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die gegen die versicherte Person gestellt wurden. Unter Abwehrkosten fallen unter anderem:
Anwaltshonorare
Zeugenkosten
Sachverständigenkosten
Gerichtskosten
Kosten für Schadenermittlung
Kosten für Schadenminderung
Wie bei einer Haftpflichtversicherung üblich, übernimmt der D&O Versicherer die anfallenden Abwehr -oder Verfahrenskosten, wenn er nach Prüfung feststellt, dass der Vorwurf bzw. die gestellte Forderung nicht berechtigt ist. Diese Abwehr übernimmt der D&O Versicherer oder ein Anwalt Ihrer Wahl.
Die aufzuwendenden Abwehrkosten werden der D&O Versicherungssumme entnommen bzw. stehen mit einem zusätzlichen Abwehrkostenzusatzlimit zur Verfügung. Siehe dazu Begriff Abwehrkostenzusatzlimit.
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