
Wenn Ehepaare oder Lebensgemeinschaften beiderseits berufstätig sind und sich absichern wollen, ist diese Form der Lebensversicherung oft eine gute Wahl. Bei der Versicherung auf verbundene Leben besteht Todesfallschutz für zwei Personen in einem Vertrag. Die Versicherungsleistung wird beim Tod der zuerst sterbenden Person, spätestens aber dann bei Ablauf der Versicherung fällig. Einzigster Wermutstropfen: Bei gleichzeitigem Tod beider versicherten Personen, kommt die Versicherungssumme nur einmal zur Auszahlung.
Diese Vertragsform wird auch sehr gern von Teilhabern einer Personengesellschaften genutzt, um den Fortbestand des Unternehmens auch nach dem Tode eines Teilhabers zu sichern. Der verbleibende Inhaber kann bei ausreichender Versicherungssumme damit laufenden Kosten, Erbschaftsansprüche der Angehörigen des Verstorbenen und sonstige Verpflichtungen weiterführen, ohne in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.

