
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird der Sparanteil des Vertrages ganz oder teilweise in Fonds angelegt. Diese können Aktien-, Renten-, Immobilien- oder Wertpapierfonds sein. Der Todesfallschutz wird in dieser Vertrasform ädiquat der Kapitallebensversicherung gehandhabt und bei Tod der versicherten Person ausgezahlt. Die Besonderheit dieser Vertragsform ist, das es keine feste Erlebensfallsumme gibt, da das Fondsvermögen einem Kursrisiko ausgesetzt ist und spekulativ ist. Zur Auszahlung steht meist ein flexibler Zeitraum zur Verfügung, um den Kursschwankungen gerecht werden zu können.
Daher empfehlen wir, diese Vertragsform erst nach ausreichender Sicherung der gewünschten Rentengrundabsicherung zu wählen.

