Ordentliche Kündigung
Grundsätzlich können Sie zum Ende des Versicherungsjahres Ihre bestehende Tierhalterhaftpflicht kündigen. Beachten Sie dabei die dreimonatige Kündigungsfrist!
Kündigung nach einer Schadenregulierung
Nach der abgeschlossenen Regulierung eines Schadens können Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht mit Hinweis auf die Schadennummer kündigen. Zu beachten ist eine 4-wöchige Frist nach Abschluss der Regulierung, entweder zum Ende des Versicherungsjahres oder zum Ablauf eines Monats, nach Zugang der Kündigung.
Kündigung wegen Beitragserhöhung
Wenn Ihre Tierhalterhaftpflicht den Beitrag erhöht, können Sie innerhalb eines Monats ab Erhalt dieser Information die Police kündigen. Die Kündigung wird dann zu dem Termin wirksam, an dem die Beitragserhöhung eintritt.
Kündigung wegen Tod des Tieres
Im Versicherungs-Deutsch nennt man das Risikowegfall. D.h., wenn Sie der Versicherung den Tod Ihres Tieres nachweisen, z.B. über einen Nachweis des Tierarztes, können Sie zum Todestag den Vertrag aufheben lassen.
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