persönliche Beratung:
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Sie finden die Anschrift Ihres Versicherers in Ihrer Police.
Grundsätzlich empfehlen wir, die Kündigung an die Direktionen der Versicherer zu versenden und nicht z.B an Ihren alten Vertreter. Vergessen Sie auch nicht, dass Sie den fristgerechten Versand im streitigen Fall mit einem Faxprotokoll oder Einschreibebeleg nachweisen müssen.

Ja, LeCura.de hält für einige der wesentlichsten Kündigungsschreiben eine Muster Vorlage für Sie bereit und Sie können diese als PDF-Datei downloaden und verwenden.
Zur Nutzung einer Kündigungsvorlage muss Ihr Browser über sogenannte Add-ins verfügen. Das sind kleine Zusatzprogamme, die das Anzeigen von Multimedia Inhalten moderner Internetseiten ermöglichen. Die meisten Browser verfügen bereits über diese Add-ins.
Falls das bei Ihrem Browser nicht der Fall ist, können Sie die Add-ins auch hier manuell installieren:

Die Kündigungsfrist für Versicherungen beträgt einen Monat, bis zu drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. In einigen Bereichen gibt es spezielle Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten, wie z.B. bei Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen.
Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen werden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Ihr Kündigungsschreiben muss vor Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Versicherer bereits vorliegen.

Das Kündigungsrecht wird grundsätzlich im "Gesetz über den Versicherungsvertrag" (VVG) geregelt.
Wir haben Ihnen die wesentlichsten Links zum Thema zusammengestellt:

Ihre Kündigung muss schriftlich per Brief oder per Fax an den jeweiligen Versicherer erfolgen. Kündigungen per Email werden regelmäßig abgelehnt, da sie keine rechtskräftige Unterschrift enthalten.
Sie sollten Sich auch einen Nachweis über den Versand der Kündigung aufheben (z.B. Sendeprotokoll oder Einschreibebeleg).

Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann es von beiden Vertragsparteien nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.
Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.
Im Schadenfall können Sie und auch der Versicherer mit Frist von 1 Monat nach Bearbeitung eines Schadenfalls die Versicherung kündigen. Dabei ist unwichtig, ob der Schaden vom Versicherer reguliert wurde. Sie haben die Möglickeit, mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Beachten Sie aber, dass bei unterjähriger Kündigung die bereits gezahlten Beiträge dem Versicherer zustehen und Sie keine Rückerstattung bekommen.
In der Sachversicherung ist der Erwerber z.B. eines Gebäudes berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
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